Selbstverständnis
Ich habe mich ganz bewusst für eine Tätigkeit als Einzelanwalt entschieden, da ich so kontinuierlich eine individuelle rechtliche Betreuung zum Vorteil des Mandanten, also zu Ihrem Vorteil, gewährleisten kann. Mein Selbstverständnis vom Beruf des Anwaltes bedeutet, dass ich Sie in Ihrem Anliegen zunächst ausführlich berate; nicht jedes Rechtsproblem gehört vor die Gerichte und manches können
Sie aufgrund der Ergebnisse des persönlichen Beratungsgespräches auch alleine lösen. Ihre weitergehende Interessenvertretung übernehme ich selbstverständlich gerne und strebe dabei rasche und möglichst außergerichtlich zu erzielende Ergebnisse für Sie an. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, so vertrete ich Sie im Prozess persönlich und nehme dabei auch auswärtige Gerichts- und Ortstermine für Sie wahr.
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit
Mein rechtliches Spezialgebiet ist das Soldatenrecht in all seinen Facetten. Bedingt durch eigene zwölfjährige Tätigkeit im Personalwesen der Bundeswehr ist mir deren inneres Gefüge nach wie vor bestens vertraut.
Seit 1993 bin ich Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V., der Interessenvertretung der Soldaten. Durch die Vielzahl der mir von Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes e. V. übertragenen Mandate bin ich mit allen aktuellen Problemen der Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehrverwaltung bestens vertraut.